Qualifikationsphase
An der IGS Wilhelmshaven werden seit dem Schuljahr 2018/19 alle fünf für die Oberstufe vorgesehenen Schwerpunkte ("Profile") angeboten:
- sprachlich
- mathematisch-naturwissenschaftlich
- künstlerisch-musisch
- gesellschaftlich
- sportlich
Die Schwerpunkte werden durch die Kombination von zwei Fächern auf erhöhtem Niveau (Leistungskursen) gebildet. Zudem unterliegt jeder Schwerpunkt bestimmten weiteren Vorgaben (z. B. bestimmte Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen).
Die Schwerpunkte und Unterrichtsfächer sowie Belegungsverpflichtungen können aus der folgenden Tabelle der Oberstufenbroschüre des niedersächsischen Kultusministeriums entnommen werden, die leider auch viel Kleingedrucktes in den Fußnoten (die Sonder- und Ausnahmeregeln) enthält.


Welche Fächer genau in einem Schwerpunkt angeboten werden, entscheidet sich an der IGS Wilhelmshaven jedes Jahr durch die Wahlen der Schüler*innen. Erfahrungsgemäß kommt es zu folgenden Kopplungen der Leistungskurse:
| Schwerpunkt | in der Regel gewählte Kurse auf erhöhtem Niveau (Schwerpunktfächer) | Bemerkungen |
|---|---|---|
| sprachlich | Englisch und Deutsch, dazu ein beliebiges Fach als weiteren Leistungskurs. | Französisch sehr selten, Spanisch noch nie. Die Fächer müssen bereits in der Sekundarstufe I belegt worden sein. |
| künstlerisch | Kunst und Deutsch oder Mathematik, dazu ein beliebiges Fach als dritter Leistungskurs. | Ein Leistungskurs Musik ist in Wilhelmshaven seit Jahren nicht zustande gekommen. |
| gesellschaftlich | Geschichte mit Politik-Wirtschaft oder Religion oder Erdkunde, dazu eine beliebige Naturwissenschaft oder ein beliebiges Kernfach als weiteren Leistungskurs. | Werte und Normen ist als Kurs auf erhöhtem Niveau in Niedersachsen noch nicht genehmigt. Werte und Normen kann aber als P4 oder P5 gewählt werden. |
| mathematisch-naturwissenschaftlich | Zwei der Fächer Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik, dazu ein beliebiges Fach als dritten Leistungskurs. | Es sind auch drei der vier Fächer als Leistungskurs anwählbar und bei Bedarf können auch alle drei Naturwissenschaften belegt werden, eine dann als Grundkurs. |
| sportlich | Sport mit einer Naturwissenschaft (Biologe, Chemie oder Physik), dazu ein beliebiges Kernfach oder eine beliebige Gesellschaftswissenschaft als weiteren Leistungskurs. | Voraussetzung ist eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung und das Belegen des Fachs Sporttheorie im 2. Halbjahr der Einführungsphase. |
Der Besuch der gymnasialen Oberstufe der IGS Wilhelmshaven soll am Ende zum Abitur führen. Der Abschluss des Weges zur Allgemeinen Hochschulreife ist eine zentrale Abiturprüfung in vier schriftlichen Prüfungsfächern (P1-P4) und in einer mündlichen Prüfung oder alternativ dazu einer Präsentationsprüfung in einem 5ten Prüfungsfach (P5). Die schriftlichen Aufgaben sind für alle gymnasialen Oberstufen in Niedersachsen gleich, egal ob es sich um Gymnasien, Fachgymnasien, Kooperative Gesamtschulen oder um Integrierte Gesamtschulen handelt.
Es ist aber auch möglich bereits vor dem Abitur einen Abschluss zu erreichen. Dieser Abschluss ist die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und wird frühestens nach Jahrgang 12 vergeben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von der IGS Wilhelmshaven ausgestellt, sofern weitere berufliche Voraussetzungen, frühestens nach einem Jahr nach Erwerb der Bescheinigung, erfüllt sind.
Ablauf der Abiturprüfung: Am Ende des Unterrichts im 13. Jahrgang gibt der Schüler oder die Schülerin die Meldung zum Abitur ab. Abiturmeldung ab. Die Abiturprüfungskommission (kurz PK) sichtet die Meldungen und überprüft die Zulassung zur Abiturprüfung. Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht zur Abiturprüfung melden oder die erforderlichen Auflagen nicht erfüllen, können in das Kurshalbjahr 13/1 zurücktreten, sofern sie damit die Höchstverweildauer von 4 Jahren nicht überschreiten.
Alle Abiturientinnen und Abiturienten in Niedersachsen schreiben im jeweiligen Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung. Die Termine dafür werden ca. 1 Jahr vorher bekannt gegeben und sind für den jeweiligen Abiturjahrgang immer hier zu finden:
Die Prüfungsleistungen in den fünf Prüfungsfächern gehen in vierfacher Wertung ein. Ein Schüler oder eine Schülerin muss in der Abiturprüfung mindestens 100 Punkte erreichen (min. 05 Punkte pro Fach) und kann maximal 300 Punkte (15 Punkte pro Fach) erreichen. Hierbei müssen mindestens 20 Punkte in drei Prüfungsfächern erreicht werden, darunter P1 oder P2.
Auf der 2. Konferenz der PK werden die Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung endgültig festgestellt.
Die Ergebnisse werden anschließend den Schüler*innen mitgeteilt. Eventuell werden weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt, wenn ein*e Schüler*in eine zusätzliche Prüfung wünscht oder ohne weitere Prüfung das Abitur nicht bestanden werden kann.
Nach dem Abschluss aller mündlichen Prüfungen trifft sich die PK zu ihrer 3. Konferenz. Alle Ergebnisse der Abiturprüfung, Gesamtpunktzahl und Durchschnittsnote, Nichtbestehen und Gründe für das Nichtbestehen werden protokollarisch vermerkt.
Eine Woche später findet die offizielle Entlassung der Abiturienten statt. Feste, Bälle, Scherze und sonstige Veranstaltungen schließen sich je nach Engagement, Initiative und Geschmack des jeweiligen Abiturjahrgangs an.
Schriftliche Prüfungen: Alle Schüler*innen schreiben in einem Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung (Zentralabitur). Die Dauer der schriftlichen Prüfungen variiert je nach Unterrichts- und Prüfungsfach. Die einzelnen Prüfungen werden dann vom Fachprüfungsausschuss (kurz FPA) bewertet. Der FPA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
| Rolle | Funktion |
|---|---|
| Referentin/ Referent | Die unterrichtende Lehrkraft und somit Erstkorrektorin/ Erstkorrektor |
| Korreferentin/ Korreferent | Zweitkorrektorin/ Zweitkorrektor |
| Fachprüfungsleiterin/ Fachprüfungsleiter | Überprüft die Berechnung der Noten und schaut ob die Randkommentare zum Gutachten passen. |
Nichterscheinen oder Verspätungen zu den schriftlichen Prüfungen werden in der Regel als Rücktritt des/der Schüler/in betrachtet, d. h. der jeweilige Prüfungsteil wird mit 00 Punkten bewertet.
Im Krankheitsfalle ist eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Schule vor der Prüfung nötig. Ein ärztliches Attest ist umgehend nachzureichen. Falls die/der Schüler*in auch beim zweiten schriftlichen Termin eines Faches erkrankt ist, ist statt eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest notwendig.
Mündliche Prüfung: Alle Schüler*innen müssen eine mündliche Prüfung durchlaufen. Diese dauert in der Regel 20-30 Minuten. Nach einer Vorbereitungszeit, in der sich die/der Schüler*in Schüler mit dem Prüfungsmaterial auseinandersetzen kann, trägt die zu prüfende Person zunächst die Ergebnisse dem Fachprüfungsausschuss (Referent*in, Protokollant*in, Fachprüfungsleiter*in) vor. Im Anschluss stellt die/der Prüfer*in Prüfer weitere vertiefende Fragen, die zudem einen Semesterübergriff beinhalten. Die mündliche Prüfung kann durch eine Präsentationsprüfung ersetzt werden. Diese setzt sich aus einem komplett freien 15-minütigen Vortrag und einem vertiefenden Prüfungsgespräch zusammen. Die zu prüfenden Personen erhalten hierfür zwei Wochen vor der Prüfung ihre Prüfungsaufgabe von der unterrichtenden Lehrkraft. Nach einer Woche müssen die zu prüfenden Personen eine Dokumentation des Ablaufs der Präsentation vorlegen. Die Präsentationsprüfung ist quasi ein freier Vortrag inkl. einer mündlichen Prüfung. Diese Art der Prüfungsleistung eignet sich nur für bestimmte Schüler*innen und muss dringend mit der unterrichtenden Lehrkraft und der Leitung der Sekundarstufe II besprochen werden.
Kann ein*e Schüler*in nach dem Ergebnis einer mündlichen Prüfung die Abiturprüfung nicht mehr bestehen, wird das unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, den 13. Jahrgang zu wiederholen, wenn nicht schon einmal wiederholt oder die Prüfung nicht bestanden wurde.
In der Qualifikationsphase muss jede*r Schüler*in Schüler zusätzlich zu den bisherigen Fächern drei aufeinanderfolgende Kurse in dem Seminarfach belegen. Darin sollen fachübergreifende und fächerverbindende Problemstellungen behandelt und verschiedene Methoden eingeübt werden. An die Stelle von Klausuren treten gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen, die sich auf Hausarbeiten, Projekte, Referate, Präsentationen und mündliche Überprüfungen beziehen. In einem Halbjahr der Qualifikationsphase muss eine Facharbeit geschrieben werden. Diese geht mit 50% in die Bewertung des Halbjahres ein. Mindestens zwei Kurse, darunter der Kurs mit der Facharbeit, gehen in die Abiturprüfungsleistung ein.
Die Facharbeit gibt exemplarisch Gelegenheit zur vertieften selbstständigenArbeit. Sie soll den Rahmen von 15 Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten. Das Thema wird von der Fachlehrkraft festgelegt. Die/Der Schüler*in muss durch Unterschrift am Ende der Facharbeit versichern, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde. Eine Facharbeit kann allerdings auch als Gruppenarbeit geschrieben werden, dann müssen die Einzelleistungen klar erkennbar sein.
Zu Beginn des 13. Jahrgangs findet eine einwöchige Studienfahrt statt, die in der Regel im Seminarfach geplant wird. Die Ziele richten sich nach den Profilen und den Themen im Abitur. Einige Fahrtziele sind inzwischen eine Tradition geworden.
Wurde nicht der sportliche Schwerpunkt gewählt, so muss in der Qualifikationsphase in jedem Halbjahr ein Sportkurs belegt werden. Insgesamt müssen also vier Sportkurse belegt werden, jeweils zwei aus dem Lern- und Erfahrungsfeld A und B. In Lern- und Erfahrungsfeld A sind alle Individualsportarten enthalten, in Lern- und Erfahrungsfeld B alle Mannschafts- und Rückschlagsportarten.
Diese Sportarten werden regelmäßig an der IGS Wilhelmshaven angeboten:
Lern- und Erfahrungsfeld A:
- Schwimmen
- Gerätturnen
- Tanzen
- Leichtathletik
- Kämpfen
Lern- und Erfahrungsfeld B:
- Badminton
- Basketball
- Fußball
- Handball
- Volleyball