Unterrichtsangebot in der Einführungsphase

In der Einführungsphase werden, die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fächer in der angegebenen Stundenzahl unterrichtet (Pflichtfächer). Die wöchentliche Schülerpflichtstundenzahl beträgt mindestens 33 Unterrichtsstunden. Die meisten Fächer finden im Klassenverband statt, nur die Fächer Kunst, Musik, Darstellendes Spiel sowie Evangelische Religion und Werte und Normen und die zweiten und dritten Fremdsprachen werden in Kursen (also Schüler*innen aus verschiedenen Klassen) unterrichtet.

Die IGS Wilhelmshaven bietet die Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel als Wahlpflichtfächer an, aus denen die Schüler*innen wählen können. Dabei belegt jede*r Schüler*in eines der Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel ein Schuljahr lang.

Für die Fremdsprachenbedingungen gilt: Als weitergeführte Fremdsprachen werden die Fremdsprachen bezeichnet, in denen im Sekundarbereich I an versetzungswirksamem Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht) teilgenommen wurde. Eine Fremdsprache, die im wahlfreien Unterricht im Sekundarbereich I erlernt worden ist, gilt nur dann als weitergeführte Fremdsprache, wenn am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist. Eine Fremdsprache, an der nur in Arbeitsgemeinschaften teilgenommen wurde, gilt nicht als weitergeführte Fremdsprache. Als neu begonnene Fremdsprachen werden Fremdsprachen bezeichnet, in denen erst von der Einführungsphase an am Unterricht teilgenommen wird. Eine in der Einführungsphase als Pflichtfach neu begonnene Fremdsprache ist in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase durchgehend vierstündig zu belegen. Schüler*innen, die im Sekundarbereich I keine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu beginnen und diese in der Einführungs- und Qualifikationsphase durchgehend vierstündig belegen. In der Einführungsphase müssen grundsätzlich zwei Fremdsprachen belegt werden, darunter mindestens eine fortgeführte Fremdsprache. Die Verpflichtung zur weiteren Fremdsprache kann in der Einführungsphase auf folgende Weise erfüllt werden:

  1. Die Schüler*innen belegen eine weitere fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache.
  2. Die Schüler*innen belegen eine im Sekundarbereich I durchgängig besuchte Wahlfremdsprache.
  3. Die Schüler*innen belegen in der Einführungsphase eine neu zu beginnende Fremdsprache vom Beginn der Einführungsphase an bis zum Abitur.
  4. Die Schüler*innen, die den Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend besucht haben und deshalb nicht mehr zur Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache verpflichtet sind, und in der Einführungsphase die zweite Fremdsprache (z.B. Spanisch, Latein oder Französisch) nicht mehr belegen wollen, belegen jeweils eines der Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel
    • für ein Schuljahr (Pflichtfächer),
    • ein weiteres für ein Schuljahr (Wahlpflicht) und
    • ein weiteres für ein halbes Schuljahr (Wahlpflicht).

     

  • Hinweis: Wird in der Einführungsphase eine Zweite Fremdsprache nicht belegt, kann in der Qualifikationsphase der sprachliche Schwerpunkt nicht gewählt werden. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt und im sportlichen Schwerpunkt kann zudem eine weitere Fremdsprache als Ergänzungsfach nicht gewählt werden kann.

Die Wahl von Zweiter Fremdsprache und Wahlpflichtfächern findet mit der Anmeldung statt, kann aber auch (vor allem mit Blick auf die Profilwahlen für die Qualifikationsphase) geändert werden.

Zu beachten ist: Als Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen das ganze Schuljahr lang belegt worden sind. Wird Sport als Prüfungsfach gewählt, so ist in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase ein Sporttheoriekurs zu belegen.

Hinweis: Die Fächer Deutsch und Mathematik sind abweichend von den obigen Angaben ab dem Schuljahr 2024/2025 vierstündig.

Erläuterungen:

1) In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten (z.B. bei den Fremdsprachen) nicht berücksichtigt.

2) Wer in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu beginnt, hat in dieser Fremdsprache in der Einführungsphase eine Teilnahmeverpflichtung von vier Wochenstunden. Diese Fremdsprache ist auch in der Qualifikationsphase mit vier Wochenstunden durchgehend zu belegen.

3) Die*Der Schüler*in kann ein Fach für die gesamte Einführungsphase wählen oder für das zweite Schulhalbjahr ein anderes Fach als im ersten Schulhalbjahr.

4) Die*Der Schüler*in muss drei der Fächer Biologie, Chemie, Physik und Informatik für die gesamte Einführungsphase wählen.

5) Die Schüler*innen, die den Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend besucht haben, sind nicht zur Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache verpflichtet, wenn ein Beschluss des Schulvorstandes zur Einrichtung eines Wahlpflichtangebotes vorliegt und sie am Unterricht in zwei Wahlpflichtfächern mit insgesamt drei Wochenstunden teilnehmen.

6) Sport kann nur als Prüfungsfach wählen, wer in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase zusätzlich Unterricht mit zwei Wochenstunden in Sporttheorie besucht hat.

(aus: https://www.mk.niedersachsen.de/download/124139/Die_gymnasiale_Oberstufe_und_die_Abiturpruefung.pdf, Stand 02/2019, zuletzt besucht 02.02.2021)

Wichtige Links zu den Unterrichtsinhalten der Einführungsphase und der Qualifikationsphase: