Tutorinnen und Tutoren

In der Einführungsphase (Jg.11) werden die vier bis fünf Klassen von jeweils zwei Tutorinnen und Tutoren betreut. In den Verfügungsstunden (eine Stunde pro Woche) werden Klassengeschäfte erledigt. Dort und bei Bedarf ist auch der Raum, um sich über Probleme, Sorgen und Nöte auszutauschen. Selbstverständlich haben auch die Tutorinnen und Tutoren Zeit für persönliche Gespräche außerhalb der Verfügungsstunde.

In der Qualifikationsphase (Jg.12/13) wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Tutorin oder ihren Tutor durch die Anwahl eines Leistungskurses (Kurs auf erhöhtem Niveau) im Schwerpunkt selbst aus. Die Tutorinnen und Tutoren unterrichten ihre „Tutandi“ in einem Leistungskursfach und im Seminarfach, sodass sie gemeinsam mindestens sieben Unterrichtsstunden in der Woche haben. Die Tutorinnen und Tutoren begleiten die Schülerinnen und Schüler auf ihren Weg zum und im Abitur. Sie sind die ersten Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Belange der Schülerinnen und Schüler.

Leistungsbewertung

Die Mitarbeit im Unterricht besteht außer in Beiträgen zum Unterrichtsgespräch in Referaten, Protokollen, besonderen Ausarbeitungen und ähnlichem.

Anders als in der Sekundarstufe I sind die Noten nicht in sechs Stufen unterteilt, sondern in 15, sogenannte Punkte. Dabei entsprechen in der Regel drei Punkte einer Note aus der Sekundarstufe I.

Das System sieht wie folgt aus:

Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
+ 1 + 2 + 3 + 4 + 5 6
15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

 

Können die Leistungen nicht beurteilt werden, weil zu häufig gefehlt wurde, oder wird eine Leistung mit „ungenügend“ bewertet, so gilt der Unterricht als mit 0 Punkten abgeschlossen. Die Unterrichtsfächer und die darin erzielten Leistungen werden in ein Studienbuch eingetragen, das an die Stelle der Schulhalbjahreszeugnisse tritt.

Die Bewertung schriftlicher Arbeiten, deren Aufgabenteile mit Rohpunkten bewertet werden, erfolgt nach einer Anweisung des niedersächsischen Kultusministeriums vom 13.02.2017 nach nachfolgender Tabelle (Vorgabe der KMK). Die Note wird ermittelt durch den angegebenen Anteil an den Gesamtrohpunkten.

KMK Notenpunkte Sekundarstufe II
% NP Note
20 1 5-
27 2 5
33 3 5+
40 4 4-
45 5 4
50 6 4+
55 7 3-
60 8 3
65 9 3+
70 10 2-
75 11 2
80 12 2+
85 13 1-
90 14 1
95 15 1+

Schulbücher

Mit dem Schuljahr 2004/05 hat in Niedersachsen die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln begonnen. Alle öffentlichen Schulen bieten den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Damit gibt es die Möglichkeit, bei der Ausstattung mit Lernmitteln die Unterstützung der Schulen in Anspruch zu nehmen. Wer an dem Verfahren teilnimmt, kann eine spürbare Entlastung bei den Kosten für die Beschaffung der Lernmittel erreichen.

Folgende Kosten gelten an der IGS:

  • Jahrgang 11: 50 Euro
  • Jahrgang 12: 50 Euro
  • Jahrgang 13: 50 Euro

Im Fach Mathematik wird in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase der grafikfähige Taschenrechner (GTR) Casio fx-9860 GII verwendet. Nicht zu sehr veraltete Vorläufer-Modelle sind ebenfalls nutzbar.

Mögliche Abschlüsse in der Sek. II

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe der IGS Wilhelmshaven soll am Ende zum Abitur führen. Der Abschluss des Weges zur Allgemeinen Hochschulreife ist eine zentrale Abiturprüfung in vier schriftlichen Prüfungsfächern (P1-P4) und in einer mündlichen Prüfung oder alternativ dazu einer Präsentationsprüfung in einem 5ten Prüfungsfach (P5). Die schriftlichen Aufgaben sind für alle gymnasialen Oberstufen in Niedersachsen gleich, egal ob es sich um Gymnasien, Fachgymnasien, Kooperative Gesamtschulen oder um Integrierte Gesamtschulen handelt.

Es ist aber auch möglich bereits vor dem Abitur einen Abschluss zu erreichen. Dieser Abschluss ist die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und wird frühestens nach Jahrgang 12 vergeben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von der IGS Wilhelmshaven ausgestellt, sofern weitere berufliche Voraussetzungen, frühestens nach einem Jahr nach Erwerb der Bescheinigung, erfüllt sind (Hinweise zur Fachhochschulreife: http://www.igswhv.de/wp-content/uploads/2014/08/Hinweise-zu-den-Regelungen-für-den-Erwerb-der-FHR.pdf)

Digitale Arbeitsmedien

Die IGS Wilhelmshaven arbeitet seit 2005 mit der digitalen Lernplattform Moodle (http://www.moodle-igswhv.de), einem Open-Source-System, das von vielen Universitäten und Fachhochschulen (z.B. Jade Hochschule) genutzt wird. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in Jahrgangskursen wichtige Informationen zu Kurswahlen, Fahrten etc. und lernen in virtuellen Klassen- und Kursräumen zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auf der Basis von verschiedenen digitalen Lernwerkzeugen. Moodle ist das zentrale Medium für den sogenannten asynchronen Unterricht und wird von einem Team von Lehrkräften gepflegt und gewartet.

Seit dem Frühjahr 2020 bietet die IGS Wilhelmshaven mit einem eigenen SII-Discord-Server (https://discord.com) auch eine Plattform für den synchronen Unterricht für Text-, Sprach- und Videochat an. Auch hier besucht jede Schülerin/jeder Schüler jeweils ihre virtuellen Jahrgangs- und Klassenräume. Auch Discord wird ausschließlich von einem Team von Lehrkräften der IGS administriert.

Seit 2018 läuft zurzeit auch noch probeweise die Unterrichtsdokumentation über ein digitales Klassenbuch. Schülerinnen und Schüler können über Webuntis (https://borys.webuntis.com/WebUntis/?school=IGS%20Wilhelmshaven#/basic/login) aktuell Unterrichtsausfälle und Vertretungen einsehen sowie bei eignen Fehlzeiten die Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben nachvollziehen.

Die Abiturprüfung

Ablauf der Abiturprüfung: Am Ende des Unterrichts im 13. Jahrgang gibt der Schüler oder die Schülerin die Meldung zum Abitur ab. Abiturmeldung ab. Die Abiturprüfungskommission (kurz PK) sichtet die Meldungen und überprüft die Zulassung zur Abiturprüfung. Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht zur Abiturprüfung melden oder die erforderlichen Auflagen nicht erfüllen, können in das Kurshalbjahr 13/1 zurücktreten, sofern sie damit die Höchstverweildauer von 4 Jahren nicht überschreiten.

Alle Abiturientinnen und Abiturienten in Niedersachsen schreiben im jeweiligen Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung. Die Termine dafür werden ca. 1 Jahr vorher bekannt gegeben und sind immer unter https://www.nibis.de/zentralabitur_1395 für den jeweiligen Abiturjahrgang zu finden.

Die Prüfungsleistungen in den fünf Prüfungsfächern gehen in vierfacher Wertung ein. Ein Schüler oder eine Schülerin muss in der Abiturprüfung mindestens 100 Punkte erreichen (min. 05 Punkte pro Fach) und kann maximal 300 Punkte (15 Punkte pro Fach) erreichen. Hierbei müssen mindestens 20 Punkte in drei Prüfungsfächern erreicht werden, darunter P1 oder P2.

Auf der 2. Konferenz der PK werden die Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung endgültig festgestellt.

Die Ergebnisse werden anschließend den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Eventuell werden weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine zusätzliche Prüfung wünscht oder ohne weitere Prüfung das Abitur nicht bestanden werden kann.

Nach dem Abschluss aller mündlichen Prüfungen trifft sich die PK zu ihrer 3. Konferenz. Alle Ergebnisse der Abiturprüfung, Gesamtpunktzahl und Durchschnittsnote, Nichtbestehen und Gründe für das Nichtbestehen werden protokollarisch vermerkt.

Eine Woche später findet die offizielle Entlassung der Abiturienten statt. Feste, Bälle, Scherze und sonstige Veranstaltungen schließen sich je nach Engagement, Initiative und Geschmack des jeweiligen Abiturjahrgangs an.

Schriftliche Prüfungen: Alle Schülerinnen und Schüler schreiben in einem Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung (Zentralabitur). Die Dauer der schriftlichen Prüfungen variiert je nach Unterrichts- und Prüfungsfach. Die einzelnen Prüfungen werden dann vom Fachprüfungsausschuss (kurz FPA) bewertet. Der FPA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Rolle Funktion
Referentin/ Referent Die unterrichtende Lehrkraft und somit Erstkorrektorin/ Erstkorrektor
Korreferentin/ Korreferent Zweitkorrektorin/ Zweitkorrektor
Fachprüfungsleiterin/ Fachprüfungsleiter Überprüft die Berechnung der Noten und schaut ob die Randkommentare zum Gutachten passen

Nichterscheinen oder Verspätungen zu den schriftlichen Prüfungen werden in der Regel als Rücktritt des/der Schüler/in betrachtet, d. h. der jeweilige Prüfungsteil wird mit 00 Punkten bewertet.

Im Krankheitsfalle ist eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Schule vor der Prüfung nötig. Ein ärztliches Attest ist umgehend nachzureichen. Falls du auch beim zweiten schriftlichen Termin eines Faches erkrankt bist, benötigst du statt eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest.

Mündliche Prüfung: Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine mündliche Prüfung durchlaufen. Diese dauert in der Regel 20-30 Minuten. Nach einer Vorbereitungszeit, in der sich die Schülerin oder der der Schüler mit dem Prüfungsmaterial auseinandersetzen kann, trägt der Prüfling zunächst seine oder ihre Ergebnisse dem Fachprüfungsausschuss (Referent, Protokollant, Fachprüfungsleiter) vor. Im Anschluss stellt die Prüferin oder der Prüfer weitere vertiefende Fragen, die zudem einen Semesterübergriff beinhalten.

Die mündliche Prüfung kann durch eine Präsentationsprüfung ersetzt werden. Diese setzt sich aus einem komplett, freien 15-minütigen Vortrag und einem vertiefenden Prüfungsgespräch zusammen. Die Prüflinge erhalten hierfür zwei Wochen vor der Prüfung ihre Prüfungsaufgabe von der unterrichtenden Lehrkraft. Nach einer Woche müssen die Prüflinge eine Dokumentation des Ablaufs der Präsentation vorlegen. Die Präsentationsprüfung ist quasi ein freier Vortrag inkl. einer mündlichen Prüfung. Diese Art der Prüfungsleistung eignet sich nur für bestimmte Schülerinnen und Schüler und muss dringend mit der unterrichtenden Lehrkraft und dem Leiter der Sek. II besprochen werden.

Nicht-Bestehen

Kann ein Schüler oder eine Schülerin nach dem Ergebnis einer mündlichen Prüfung die Abiturprüfung nicht mehr bestehen, wird ihm oder ihr das unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Er oder sie hat ebenfalls die Möglichkeit, den Jg. 13 zu wiederholen, wenn er oder sie nicht schon einmal durch die Prüfung gefallen ist.

Wiederholung der Einführungsphase

Die Einführungsphase kann bei Nichtversetzung oder auf freiwilliger Basis einmal wiederholt werden. In beiden Fällen darf in der Qualifikationsphase allerdings nicht ein weiterer Jahrgang der Oberstufe (freiwillig) wiederholt werden (Höchstverweildauer in der Oberstufe). Eine Ausnahme ergibt sich, wenn man die Qualifikationsphase zwar erfolgreich bewältigt hat, aber durch die Abiturprüfung fällt.

Hamburgfahrt

Der gesamte 11. Jahrgang fährt traditionell nach Hamburg. Die gemeinsame Jahrgangsfahrt dient der Unterstützung der Gruppendynamik für die Qualifikationsphase, denn in der Qualifikationsphase werden die Schüler*innen-Gruppen nochmal neu zusammengemischt. Gleichzeitig sollen die Schüler*innen noch vor dem Abitur die Möglichkeit haben, ihren kulturellen Horizont als Vorbereitung auf das Abitur zu erweitern. Außerdem werden die Ergebnisse der Kurswahlen vorgestellt, eventuell erste Personalentscheidungen für das neue Schuljahr präsentiert oder ggf. Umwahlen vorgenommen. Die Hamburgfahrt ist dann auch der Zeitraum, um weitere Beratungsarbeit zu leisten.
Der 11. Jahrgang fährt immer im März eines Jahres für eine Woche nach Hamburg. Wir kommen in der Jugendherberge Horner Rennbahn (https://www.jugendherberge.de/jugendherbergen/hamburg-horner-rennbahn-522/portraet) mit Halbpension unter, die uns moderne Standards und einen relativ schnellen Zugang zur Innenstadt ermöglicht.
In den Fahrtkosten ist auch eine Drei-Tages-Fahrkarte enthalten, mit der die Schüler*innen das gesamte Tarifgebiet Hamburg abfahren können. Diese dient zugleich auch als Ermäßigung in verschiedenen kulturellen Einrichtungen, andere Einrichtungen sind für Schüler*innen sogar kostenlos.
Die Hamburgfahrt hat den Charakter einer Studienfahrt. Deshalb sind die Schüler*innen damit beschäftigt, Kulturpunkte zu sammeln. Mit Kulturpunkten weisen sie nach, dass sie kulturelle Einrichtungen besucht haben. Zusammen mit den Tutor*innen unternehmen sie Ausflüge oder können ggf. auch bereits zukünftige Tutor*innen kennenlernen. Daneben ist aber immer noch viel Zeit für die individuelle Freizeitgestaltung.

Die Hamburgfahrt findet im Schuljahr 2023/2024 vom 04.03. bis 08.03.2024 statt.

Seminarfach

In der Qualifikationsphase muss jede Schülerin und jeder Schüler zusätzlich zu den bisherigen Fächern drei aufeinanderfolgende Kurse in dem Seminarfach belegen. Darin sollen fachübergreifende und fächerverbindende Problemstellungen behandelt und verschiedene Methoden eingeübt werden. An die Stelle von Klausuren treten gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen, die sich auf Hausarbeiten, Projekte, Referate, Präsentationen und mündliche Überprüfungen beziehen. In einem Halbjahr der Qualifikationsphase muss eine Facharbeit geschrieben werden. Diese geht mit 50% in die Bewertung des Halbjahres ein. Mindestens zwei Kurse, darunter der Kurs mit der Facharbeit, gehen in die Abiturprüfungsleistung ein.