Mögliche Abschlüsse in der Sek. II

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe der IGS Wilhelmshaven soll am Ende zum Abitur führen. Der Abschluss des Weges zur Allgemeinen Hochschulreife ist eine zentrale Abiturprüfung in vier schriftlichen Prüfungsfächern (P1-P4) und in einer mündlichen Prüfung oder alternativ dazu einer Präsentationsprüfung in einem 5ten Prüfungsfach (P5). Die schriftlichen Aufgaben sind für alle gymnasialen Oberstufen in Niedersachsen gleich, egal ob es sich um Gymnasien, Fachgymnasien, Kooperative Gesamtschulen oder um Integrierte Gesamtschulen handelt.

Es ist aber auch möglich bereits vor dem Abitur einen Abschluss zu erreichen. Dieser Abschluss ist die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und wird frühestens nach Jahrgang 12 vergeben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von der IGS Wilhelmshaven ausgestellt, sofern weitere berufliche Voraussetzungen, frühestens nach einem Jahr nach Erwerb der Bescheinigung, erfüllt sind (Hinweise zur Fachhochschulreife: http://www.igswhv.de/wp-content/uploads/2014/08/Hinweise-zu-den-Regelungen-für-den-Erwerb-der-FHR.pdf)

Die Abiturprüfung

Ablauf der Abiturprüfung: Am Ende des Unterrichts im 13. Jahrgang gibt der Schüler oder die Schülerin die Meldung zum Abitur ab. Abiturmeldung ab. Die Abiturprüfungskommission (kurz PK) sichtet die Meldungen und überprüft die Zulassung zur Abiturprüfung. Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht zur Abiturprüfung melden oder die erforderlichen Auflagen nicht erfüllen, können in das Kurshalbjahr 13/1 zurücktreten, sofern sie damit die Höchstverweildauer von 4 Jahren nicht überschreiten.

Alle Abiturientinnen und Abiturienten in Niedersachsen schreiben im jeweiligen Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung. Die Termine dafür werden ca. 1 Jahr vorher bekannt gegeben und sind immer unter https://www.nibis.de/zentralabitur_1395 für den jeweiligen Abiturjahrgang zu finden.

Die Prüfungsleistungen in den fünf Prüfungsfächern gehen in vierfacher Wertung ein. Ein Schüler oder eine Schülerin muss in der Abiturprüfung mindestens 100 Punkte erreichen (min. 05 Punkte pro Fach) und kann maximal 300 Punkte (15 Punkte pro Fach) erreichen. Hierbei müssen mindestens 20 Punkte in drei Prüfungsfächern erreicht werden, darunter P1 oder P2.

Auf der 2. Konferenz der PK werden die Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung endgültig festgestellt.

Die Ergebnisse werden anschließend den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Eventuell werden weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine zusätzliche Prüfung wünscht oder ohne weitere Prüfung das Abitur nicht bestanden werden kann.

Nach dem Abschluss aller mündlichen Prüfungen trifft sich die PK zu ihrer 3. Konferenz. Alle Ergebnisse der Abiturprüfung, Gesamtpunktzahl und Durchschnittsnote, Nichtbestehen und Gründe für das Nichtbestehen werden protokollarisch vermerkt.

Eine Woche später findet die offizielle Entlassung der Abiturienten statt. Feste, Bälle, Scherze und sonstige Veranstaltungen schließen sich je nach Engagement, Initiative und Geschmack des jeweiligen Abiturjahrgangs an.

Schriftliche Prüfungen: Alle Schülerinnen und Schüler schreiben in einem Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung (Zentralabitur). Die Dauer der schriftlichen Prüfungen variiert je nach Unterrichts- und Prüfungsfach. Die einzelnen Prüfungen werden dann vom Fachprüfungsausschuss (kurz FPA) bewertet. Der FPA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Rolle Funktion
Referentin/ Referent Die unterrichtende Lehrkraft und somit Erstkorrektorin/ Erstkorrektor
Korreferentin/ Korreferent Zweitkorrektorin/ Zweitkorrektor
Fachprüfungsleiterin/ Fachprüfungsleiter Überprüft die Berechnung der Noten und schaut ob die Randkommentare zum Gutachten passen

Nichterscheinen oder Verspätungen zu den schriftlichen Prüfungen werden in der Regel als Rücktritt des/der Schüler/in betrachtet, d. h. der jeweilige Prüfungsteil wird mit 00 Punkten bewertet.

Im Krankheitsfalle ist eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Schule vor der Prüfung nötig. Ein ärztliches Attest ist umgehend nachzureichen. Falls du auch beim zweiten schriftlichen Termin eines Faches erkrankt bist, benötigst du statt eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest.

Mündliche Prüfung: Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine mündliche Prüfung durchlaufen. Diese dauert in der Regel 20-30 Minuten. Nach einer Vorbereitungszeit, in der sich die Schülerin oder der der Schüler mit dem Prüfungsmaterial auseinandersetzen kann, trägt der Prüfling zunächst seine oder ihre Ergebnisse dem Fachprüfungsausschuss (Referent, Protokollant, Fachprüfungsleiter) vor. Im Anschluss stellt die Prüferin oder der Prüfer weitere vertiefende Fragen, die zudem einen Semesterübergriff beinhalten.

Die mündliche Prüfung kann durch eine Präsentationsprüfung ersetzt werden. Diese setzt sich aus einem komplett, freien 15-minütigen Vortrag und einem vertiefenden Prüfungsgespräch zusammen. Die Prüflinge erhalten hierfür zwei Wochen vor der Prüfung ihre Prüfungsaufgabe von der unterrichtenden Lehrkraft. Nach einer Woche müssen die Prüflinge eine Dokumentation des Ablaufs der Präsentation vorlegen. Die Präsentationsprüfung ist quasi ein freier Vortrag inkl. einer mündlichen Prüfung. Diese Art der Prüfungsleistung eignet sich nur für bestimmte Schülerinnen und Schüler und muss dringend mit der unterrichtenden Lehrkraft und dem Leiter der Sek. II besprochen werden.

Nicht-Bestehen

Kann ein Schüler oder eine Schülerin nach dem Ergebnis einer mündlichen Prüfung die Abiturprüfung nicht mehr bestehen, wird ihm oder ihr das unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Er oder sie hat ebenfalls die Möglichkeit, den Jg. 13 zu wiederholen, wenn er oder sie nicht schon einmal durch die Prüfung gefallen ist.

Seminarfach

In der Qualifikationsphase muss jede Schülerin und jeder Schüler zusätzlich zu den bisherigen Fächern drei aufeinanderfolgende Kurse in dem Seminarfach belegen. Darin sollen fachübergreifende und fächerverbindende Problemstellungen behandelt und verschiedene Methoden eingeübt werden. An die Stelle von Klausuren treten gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen, die sich auf Hausarbeiten, Projekte, Referate, Präsentationen und mündliche Überprüfungen beziehen. In einem Halbjahr der Qualifikationsphase muss eine Facharbeit geschrieben werden. Diese geht mit 50% in die Bewertung des Halbjahres ein. Mindestens zwei Kurse, darunter der Kurs mit der Facharbeit, gehen in die Abiturprüfungsleistung ein.

Seminarfacharbeit

Die Facharbeit gibt dir exemplarisch Gelegenheit zur vertieften selbstständigenArbeit. Sie soll den Rahmen von 15 Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten. Das Thema wird von der Kursleiterin oder dem Kursleiter festgelegt. Die Schüler oder der Schülerin muss durch Unterschrift am Ende der Facharbeit versichern, dass er/sie dieseselbständig angefertigt hat. Eine Facharbeit kann allerdings auch als Gruppenarbeit geschrieben werden, dann müssen die Einzelleistungen klar erkennbar sein.

Weitere Infos zu…

  • … Vorlage für die Facharbeit und
  • Präsentation der Facharbeit folgend in Kürze.

Sportkurse in der Qualifikationsphase

Wurde nicht der sportliche Schwerpunkt gewählt, so muss in der Qualifikationsphase in jedem Halbjahr ein Sportkurs belegt werden. Insgesamt müssen also vier Sportkurse belegt werden, jeweils zwei aus dem Lern- und Erfahrungsfeld A und B. In Lern- und Erfahrungsfeld A sind alle Individualsportarten enthalten, in Lern- und Erfahrungsfeld B alle Mannschafts- und Rückschlagsportarten.

Diese Sportarten werden regelmäßig an der IGS Wilhelmshaven angeboten:

Lern- und Erfahrungsfeld A:

  • Schwimmen
  • Gerätturnen
  • Tanzen
  • Leichtathletik
  • Kämpfen

Lern- und Erfahrungsfeld B:

  • Badminton
  • Basketball
  • Flag Football
  • Fußball
  • Handball
  • Squash
  • Volleyball