Ablauf der Abiturprüfung: Am Ende des Unterrichts im 13. Jahrgang gibt der Schüler oder die Schülerin die Meldung zum Abitur ab. Abiturmeldung ab. Die Abiturprüfungskommission (kurz PK) sichtet die Meldungen und überprüft die Zulassung zur Abiturprüfung. Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht zur Abiturprüfung melden oder die erforderlichen Auflagen nicht erfüllen, können in das Kurshalbjahr 13/1 zurücktreten, sofern sie damit die Höchstverweildauer von 4 Jahren nicht überschreiten.
Alle Abiturientinnen und Abiturienten in Niedersachsen schreiben im jeweiligen Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung. Die Termine dafür werden ca. 1 Jahr vorher bekannt gegeben und sind immer unter https://www.nibis.de/zentralabitur_1395 für den jeweiligen Abiturjahrgang zu finden.
Die Prüfungsleistungen in den fünf Prüfungsfächern gehen in vierfacher Wertung ein. Ein Schüler oder eine Schülerin muss in der Abiturprüfung mindestens 100 Punkte erreichen (min. 05 Punkte pro Fach) und kann maximal 300 Punkte (15 Punkte pro Fach) erreichen. Hierbei müssen mindestens 20 Punkte in drei Prüfungsfächern erreicht werden, darunter P1 oder P2.
Auf der 2. Konferenz der PK werden die Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung endgültig festgestellt.
Die Ergebnisse werden anschließend den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Eventuell werden weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine zusätzliche Prüfung wünscht oder ohne weitere Prüfung das Abitur nicht bestanden werden kann.
Nach dem Abschluss aller mündlichen Prüfungen trifft sich die PK zu ihrer 3. Konferenz. Alle Ergebnisse der Abiturprüfung, Gesamtpunktzahl und Durchschnittsnote, Nichtbestehen und Gründe für das Nichtbestehen werden protokollarisch vermerkt.
Eine Woche später findet die offizielle Entlassung der Abiturienten statt. Feste, Bälle, Scherze und sonstige Veranstaltungen schließen sich je nach Engagement, Initiative und Geschmack des jeweiligen Abiturjahrgangs an.
Schriftliche Prüfungen: Alle Schülerinnen und Schüler schreiben in einem Fach am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt die jeweilige Prüfung (Zentralabitur). Die Dauer der schriftlichen Prüfungen variiert je nach Unterrichts- und Prüfungsfach. Die einzelnen Prüfungen werden dann vom Fachprüfungsausschuss (kurz FPA) bewertet. Der FPA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Rolle |
Funktion |
Referentin/ Referent |
Die unterrichtende Lehrkraft und somit Erstkorrektorin/ Erstkorrektor |
Korreferentin/ Korreferent |
Zweitkorrektorin/ Zweitkorrektor |
Fachprüfungsleiterin/ Fachprüfungsleiter |
Überprüft die Berechnung der Noten und schaut ob die Randkommentare zum Gutachten passen |
Nichterscheinen oder Verspätungen zu den schriftlichen Prüfungen werden in der Regel als Rücktritt des/der Schüler/in betrachtet, d. h. der jeweilige Prüfungsteil wird mit 00 Punkten bewertet.
Im Krankheitsfalle ist eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Schule vor der Prüfung nötig. Ein ärztliches Attest ist umgehend nachzureichen. Falls du auch beim zweiten schriftlichen Termin eines Faches erkrankt bist, benötigst du statt eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest.
Mündliche Prüfung: Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine mündliche Prüfung durchlaufen. Diese dauert in der Regel 20-30 Minuten. Nach einer Vorbereitungszeit, in der sich die Schülerin oder der der Schüler mit dem Prüfungsmaterial auseinandersetzen kann, trägt der Prüfling zunächst seine oder ihre Ergebnisse dem Fachprüfungsausschuss (Referent, Protokollant, Fachprüfungsleiter) vor. Im Anschluss stellt die Prüferin oder der Prüfer weitere vertiefende Fragen, die zudem einen Semesterübergriff beinhalten.
Die mündliche Prüfung kann durch eine Präsentationsprüfung ersetzt werden. Diese setzt sich aus einem komplett, freien 15-minütigen Vortrag und einem vertiefenden Prüfungsgespräch zusammen. Die Prüflinge erhalten hierfür zwei Wochen vor der Prüfung ihre Prüfungsaufgabe von der unterrichtenden Lehrkraft. Nach einer Woche müssen die Prüflinge eine Dokumentation des Ablaufs der Präsentation vorlegen. Die Präsentationsprüfung ist quasi ein freier Vortrag inkl. einer mündlichen Prüfung. Diese Art der Prüfungsleistung eignet sich nur für bestimmte Schülerinnen und Schüler und muss dringend mit der unterrichtenden Lehrkraft und dem Leiter der Sek. II besprochen werden.
Nicht-Bestehen
Kann ein Schüler oder eine Schülerin nach dem Ergebnis einer mündlichen Prüfung die Abiturprüfung nicht mehr bestehen, wird ihm oder ihr das unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Er oder sie hat ebenfalls die Möglichkeit, den Jg. 13 zu wiederholen, wenn er oder sie nicht schon einmal durch die Prüfung gefallen ist.