Die Einführungsphase kann bei Nichtversetzung oder auf freiwilliger Basis einmal wiederholt werden. In beiden Fällen darf in der Qualifikationsphase allerdings nicht ein weiterer Jahrgang der Oberstufe (freiwillig) wiederholt werden (Höchstverweildauer in der Oberstufe). Eine Ausnahme ergibt sich, wenn man die Qualifikationsphase zwar erfolgreich bewältigt hat, aber durch die Abiturprüfung fällt.