Einführungstage

Zu Beginn eines neuen Schuljahres finden die ersten drei Unterrichtstage im Klassenverband zusammen mit den Tutor*innen statt. Diese Tage dienen dazu, dass sich Tutor*innen und Schüler*innen kennenlernen können. Die Tutor*innen vermitteln die Anforderungen und Regeln sowie die Arbeitsweisen der in Sekundarstufe II. Gerade weil alle in dieser Zusammensetzung nur ein Schuljahr miteinander verbringen, ist es wichtig sich früh über die schulischen und beruflichen Perspektiven und Möglichkeiten auszutauschen. Die Einführungsphase nimmt als Zwischenjahrgang eine wichtige Orientierungsfunktion auf dem Weg zum Abitur ein.

Auslandsaufenthalt

Für Schüler*innen kann ein Auslandsbesuch zu einer wichtigen Erfahrung werden, die sie während ihrer Schulzeit sammeln können. Auch in der Einführungsphase ist ein halb- oder ganzjähriger Auslandsaufenthalt möglich. Hierbei gilt es aber einige Voraussetzungen zu beachten:

Formale Voraussetzungen:

Es ist ein formloser Antrag zu formulieren, der von der Leitung der Sekundarstufe II genehmigt werden muss. Darüber hinaus sollte dringend geprüft werden, ob eine erfolgreiche Teilnahme der Qualifikationsphase auch ohne die Teilnahme an der Einführungsphase sinnvoll ist: „Der Schulbesuch im Ausland sollte nur dann angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann.“ (§ 4 EB-VO-Go).

Fachbelegung in der Auslandsschule (Mindestbedingungen):

  • zwei Fremdsprachen (FS-Regelung)
  • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach
  • Mathematik (advanced level!)
  • eine Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph)

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Bedingungen zur Wahl der Prüfungsfächer in der Qualifikationsphase
  • angemessene Noten/Bewertungen in den an der Auslandsschule unterrichteten Fächern

Weitere Informationen sind zu finden unter:

Auf den Auslandsaufenthalt ist im Vorfeld mit der Anmeldung hinzuweisen. Ein Beratungsgespräch mit Herrn Müller, dem Leiter der Sekundarstufe II, ist zwingend erforderlich. Der Antrag muss i.d.R. einen Monat nach der Anmeldung eingegangen sein. Herr Müller genehmigt oder lehnt den Antrag ab.

ProSeKo in der Einführungsphase

ProSeKo steht für „Produktive Selbst-Kompetenz“. Seit 2015 können die Schüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 im Rahmen von ProSeKo besondere Projekte als Workshops wählen, die von Lehrer*innen, Kooperationspartnern der Schule und auch Schüler*innen angeboten werden. Feste Bestandteile in der Sekundarstufe I sind das Projekt „Soziales Handeln“, das Orchester und der Workshop „Arbeiten und Leben“. Ziel der Workshops soll es sein, mit nicht-unterrichtlichen Angeboten die Selbstständigkeit und Selbstkompetenz der Schüler*innen zu fördern. In Jahrgang 11 wird das Konzept weitergeführt, wodurch Kooperationsmöglichkeiten zwischen Sekundarstufe I und II ermöglicht werden. Die Workshops haben zum Ziel, Schwächen wahrzunehmen und abzubauen, Stärken zu nutzen und auszubauen und ein eigenes Profil zu erkennen und auszuschärfen. Das erfordert ein gewisses Maß an Selbstreflexion, das von den Tutor*innen beratend unterstützt wird. Die Schüler*innen belegen i.d.R. in zwei Halbjahren im Umfang von zwei Wochenstunden je einen Workshop oder einen Workshop über beide Halbjahre hinweg.
Die Wahlen für die ProSeKo-Workshops finden über Moodle statt, jeweils zu Beginn des ersten Halbjahres und zum Ende des ersten Halbjahres für das zweite Halbjahr.
Das Angebot an Workshops in der Einführungsphase setzt sich zusammen aus Basisworkshops in den Fächern Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften. Die Basisangebote können ergänzt werden um andere Fächer (z.B. die zweite Fremdsprache). Das hängt von den Ressourcen und Möglichkeiten der Kolleg*innen ab.
Auch Schüler*innen können selbstständig Workshops anbieten und durchführen. Wir unterstützen, wenn es um Räume oder Materialien geht.
Mit dem Zeugnis zum Ende des Schuljahres erhält jede*r Schüler*in ein Zertifikat, das die besuchten Workshops und die Regelmäßigkeit der Teilnahme ausweist. ProSeKo ist ansonsten grundsätzlich unbewertet.

Sporttheorie

Die Schüler*innen, die sich entscheiden in der Qualifikationsphase das Sportprofil mit Sport als Fach auf erweitertem Niveau oder als mündliches Prüfungsfach zu wählen, müssen im zweiten Halbjahr der Einführungsphase das Fach Sporttheorie zweistündig belegen. Das Fach gibt Einblicke in die Arbeit im Prüfungskurs Sport aus bspw. trainingswissenschaftlicher, gesellschaftswissenschaftlicher sowie motorischer Sicht. Zur Leistungsfeststellung ist eine zweistündige Klausur zu schreiben. Voraussetzung für die Teilnahme am Sporttheorie-Kurs sowie am Sportprofil ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zum Kursstart (mit Beginn des 2. Halbjahres) vorliegen muss.

Versetzung in die Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern. Bei zwei mangelhaften oder nicht glatt ausreichenden Leistungen von 1 bis 4 Punkten oder einer ungenügenden Leistung von 0 Punkten müssen entsprechende bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich nachgewiesen werden. Dabei können die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden. Über die Anwendung dieser Ausgleichsregelung entscheidet die Versetzungskonferenz, unter der Bedingung, dass eine erfolgreiche Teilnahme an der Qualifikationsphase erwartetet werden kann. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.

Einführung in die Sekundarstufe II

Der Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder alternativ zum schulischen Teil der Fachhochschulreife (Fachabitur) scheint auf den ersten Blick sehr kompliziert. Es gibt fünf Schwerpunkte, aus denen einer in der Qualifikationsphase (Jg.12/13) zu wählen ist, unterschiedliche Niveaustufen der Kurse und viele Vorgaben, die es zu beachten gilt und natürlich auch Sonder- und Ausnahmeregeln. Zudem kann jede Schule in Niedersachsen mit einer gymnasialen Oberstufe die Vorgaben unterschiedlich ausfüllen. Die drei zentralen rechtlichen Vorgaben, die den Weg zum Abitur bestimmen, sind:

  1. Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder in der Fassung vom 15.02.2018.
  2. Die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in der Fassung ab dem 16.03.2020 (VO-GO oder auch Oberstufenverordnung)
  3. Die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK oder auch Abiturverordnung)

Die Kultusministerkonferenz der Länder legt die Rahmenbedingungen fest, die jedes Bundesland einhalten muss, damit die Abschlüsse in allen anderen Bundesländern Anerkennung finden. Anschließend gibt jedes Bundesland den Schulen einen Rahmen vor, der eingehalten werden muss und zum Schluss entscheidet jede Schule vor Ort innerhalb der Rahmenbedingungen, wie sie ihr Angebot für Schülerinnen und Schüler gestalten kann und will. Das hört sich kompliziert an und das ist dann auch.

Die Oberstufenleitung der IGS Wilhelmshaven bietet deshalb folgende Informationsmöglichkeiten zur bestmöglichen Wahl des individuellen Weges zum Abitur an:

  • Immer: Homepage der IGS Wilhelmshaven
  • Februar: Zentrale Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
  • Nach Aufnahme: Oberstufenhandbuch der IGS Wilhelmshaven mit allen zentralen externen und internen Vorgaben sowie interaktive Tools auf der schulinternen Lernplattform Moodle (z.B. Übungen zu den Vorgaben, Selbsteinschätzungsabfragen, …)

Zu den Informationsveranstaltungen im Februar gehören:

  1. Zentrale Information der IGS-Schülerinnen und Schüler der Z-Kurse in einer Vollversammlung in der Unterrichtszeit.
  2. Zentrale Information für interessierte Eltern der IGS und anderer Schulen sowie externer Schülerinnen und Schüler auf einer abendlichen Informationsveranstaltung.
  3. Auf Wunsch der jeweiligen Schulen: Dezentrale Informationsveranstaltungen an den Oberschulen in Wilhelmshaven in der Unterrichtszeit

Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer

Die folgenden Erwartungen wurden bereits im Jahr 2000 erarbeitet und gesamtschulisch abgestimmt und anschließend auf verschiedenen Konferenzen bestätigt.

Bei der Zusammenarbeit von Menschen ist es in allen Lebenslagen nötig, sich über gegenseitige Erwartungen zu verständigen und dann diesen „Erwartungskatalog“ möglichst verbindlich zu machen. Arbeitsergebnisse, Gruppenharmonie und Zufriedenheit der Beteiligten sind nämlich Folge der praktischen Umsetzung dieser Erwartungen.

Dieser Grundsatz gilt auch für eine erfolgreiche Arbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern in der Sekundarstufe II (Sek. II) unserer Schule.

Aus diesem Grund haben sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern auf folgende Erwartungen verständigt.

Was erwarten wir von dir in der Sek. II?

  • Dass du interessiert bis an der Vermehrung deines theoretischen und praktischen Wissens.
  • Dass du Ansprüche an dich formulierst und konsequent an der praktischen Umsetzung dieser Ansprüche arbeitest.
  • Dass du selbstverantwortlich und damit auch selbstbewusst deinen Platz in dieser Schule suchst und ausfü
  • Dass du nicht nur auf deinen individuellen Nutzen, sondern auch auf das Erreichen gemeinsamer Ziele Wert legst.
  • Dass du neugierig bist auf deine Mitmenschen, auf die Schülerinnen und Schüler der Schule ebenso wie auf die Lehrerinnen und Lehrer und die übrigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auf ihre Kenntnisse, ihre Lebenserfahrung und ihre Persönlichkeit.
  • Dass du den Menschen und den Dingen, die zur Schule gehören, mit Respekt begegnest und für sie Verantwortung ü
  • Dass du bereit bist, dich kritisieren zu lassen, was auch heißen kann, Fehler einzugestehen und deine Haltung und deine Handlungen zu rechtfertigen.
  • Dass du Probleme des Schullebens öffentlich benennst und an ihrer Lösung mitarbeitest.

Was erwarten wir von Lehrerinnen und Lehrer der Sek. II?

  • Sie sollen fachkompetent sein, den Unterrichtsstoff verständlich und interessant vermitteln und auf Probleme der Schülerinnen und Schüler eingehen.
  • Sie sollen ihre Leistungsbewertung in transparenter, das heißt für alle Beteiligten nachvollziehbarer Form offenlegen und sich an einmal festgelegte Kriterien konsequent halten.
  • Sie sollen aufgeschlossen sein gegenüber Entwicklungen in der Schule, der Wissenschaft und in allen Bereichen des Lebens außerhalb der Institution.
  • Sie sollen verlässlich sein, z.B. sollen sie sich an Absprachen halten und einmal eingegangene Verpflichtungen wahrnehmen.
  • Sie sollen offen für Kritik sein, sich ihre Fehler eingestehen können und bereit sein ihr Verhalten zu ändern.
  • Sie sollen Gesprächsbereitschaft zeigen und Verständnis für die Anliegen der Schülerinnen und Schüler aufbringen.

Alle Schwerpunkte in der Qualifikationsphase

An der IGS Wilhelmshaven werden seit dem Schuljahr 2018/19 alle fünf für die Oberstufe vorgesehen Schwerpunkte („Profile“) angeboten.  Die Schwerpunkte werden durch die Kombination von zwei Fächern auf erhöhtem Niveau (Leistungskursen) gebildet. Zudem unterliegt jeder Schwerpunkt bestimmten weiteren Vorgaben (z.B. bestimmte Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen).

Die Schwerpunkte und Unterrichtsfächer sowie Belegungsverpflichtungen können aus der folgenden Tabelle der Oberstufenbroschüre des niedersächsischen Kultusministeriums entnommen werden, die leider auch viel Kleingedrucktes in den Fußnoten (die Sonder- und Ausnahmeregeln) enthält.

Tabelle: Schwerpunkte („Profile“) und Unterrichtsfächer sowie Belegungsverpflichtungen

Welche Fächer genau in einem Schwerpunkt angeboten werden, entscheidet sich an der IGS Wilhelmshaven jedes Jahr durch die Wahlen der Schülerinnen und Schüler. Erfahrungsgemäß kommt es zu folgenden Kopplungen der Leistungskurse:

Schwerpunkt In der Regel gewählte Kurse auf erhöhtem Niveau (Schwerpunktfächer) Bemerkungen
Sprachen Englisch und Deutsch.

Dazu ein beliebiges Fach als weiteren Leistungskurs.

Französisch sehr selten, Spanisch leider noch nie. Die Fächer müssen bereits in der Sekundarstufe I belegt worden sein.
Kunst Kunst und Deutsch oder Mathematik.
Dazu ein beliebiges Fach als dritten Leistungskurs.
Ein Leistungskurs Musik ist in WHV seit Jahren nicht zustande gekommen.
Gesellschaft Geschichte mit Politik-Wirtschaft oder Religion oder Erdkunde.

Dazu eine beliebige Naturwissenschaft oder ein beliebiges Kernfach als weiteren Leistungskurs.

Werte und Normen ist als Kurs auf erhöhtem Niveau in Niedersachsen noch nicht genehmigt. WN kann aber als P4 oder P5 gewählt werden.
Mathematik-Naturwissenschaften Zwei der Fächer Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik
Dazu ein beliebiges Fach als dritten Leistungskurs.
Es sind auch drei der vier Fächer als Leistungskurs anwählbar und bei Bedarf können auch alle drei Naturwissenschaften belegt werden. Eine dann als Grundkurs.
Sport Sport mit einer Naturwissenschaft (Biologe, Chemie oder Physik)

Dazu ein beliebiges Kernfach oder eine beliebige Gesellschaftswissenschaft als weiteren Leistungskurs.

Voraussetzung ist eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung.

Verweildauer in der Sekundarstufe II

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert im Normalfall drei Schuljahre, mindestens jedoch zwei und höchstens vier Schuljahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Qualifikationsphase ein weiteres Schuljahr besucht werden. Bei Wiederholung eines Schuljahrgangs der Qualifikationsphase werden die Unterrichtsergebnisse des ersten Durchgangs nicht angerechnet. Am Schulhalbjahresende werden je Fach die Leistungen in den Klausuren und die Mitarbeit im Unterricht zusammengefasst und bewertet.